Tabaksteuer

Eine ausgewogene Steuerdifferenzierung sichert die Tabakvielfalt in Deutschland – und optimiert das Steueraufkommen.

Tabakerzeugnisse weisen eine unterschiedliche „steuerliche Belastungsfähigkeit” auf. Das spiegelt sich in differenzierten Steuertarifen wider. Geregelt sind die Sätze im Tabaksteuergesetz. Fabrikzigaretten und Zigarren/Zigarillos werden pro Stück und prozentual vom Preis besteuert. Die Masseprodukte Feinschnitt und Pfeifentabak werden in Kilogramm und ebenfalls prozentual vom Preis besteuert.

Für eine differenzierte Besteuerung gibt es gute Gründe:

  • Genussprodukte wie Pfeifentabak oder Zigarren benötigen oftmals noch echte Handarbeit. Sie sind in der Herstellung deutlich aufwendiger als das Massenprodukt Zigarette. Oft sind die Hersteller kleine und mittelständische Unternehmen.
  • Feinschnitttabak ist ein Halbfertigprodukt. Zigaretten werden vom Raucher vorher mit Zigarettenpapier und Filter gedreht oder gestopft.
  • Feinschnitt erfüllt zudem eine fiskalpolitische Pufferfunktion: Ohne sie hätte der erwachsene preissensible Konsument nur die Wahl zwischen hochversteuerten Fertigprodukten oder nicht in Deutschland versteuerten bzw. illegalen Zigaretten.

Nur eine ausgewogene Steuerdifferenzierung kann die traditionelle Vielfalt langfristig sichern.

Zugleich wird das Tabaksteueraufkommen zur Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben optimiert. Mit fast 14,7 Milliarden Euro im Jahr 2021 waren die Einnahmen aus der Tabaksteuer nach der Energiesteuer die höchsten Bundessteuereinnahmen.