Werbeverbot
Für ein legales Produkt wie Tabak muss verantwortungsbewusste Produktwerbung möglich sein.
Tabakwerbung ist in Deutschland stark reglementiert. Werbung im Internet, in Radio- und TV-Spots sind komplett verboten. Auch das Sponsoring von Veranstaltungen ist nur sehr begrenzt möglich. Kurzum: Tabakwarenherstellern ist es fast unmöglich, erwachsene Verbraucher zu informieren.
Und dennoch werden immer wieder weitere Verschärfungen diskutiert. Das Totalwerbeverbot steht im Raum. Für ein legales Genussmittel. Aus Sicht des VdR eine indiskutable Forderung. Denn neben verbraucher- und wirtschaftspolitischen Gründen wäre ein Totalwerbeverbot schlicht verfassungswidrig: Wirtschaftswerbung genießt den Schutz der freien Meinungsäußerung und der Berufsfreiheit. Das gilt insbesondere für Tabakprodukte, bei denen der Staat bereits massiv in die Kommunikation eingreift bzw. sie behindert. Einschränkungen von Grundrechten müssen immer die Verhältnismäßigkeit wahren. Sie ist hier nicht gegeben, da bereits weitreichende Werbeverbote bestehen.
Es ist nicht erwiesen, dass generelle Werbeverbote einen Rückgang des Rauchens bei Jugendlichen – worauf die Forderung nach weiteren Verschärfungen abzielt – bewirken. Fest steht hingegen, dass die Aufklärungsmaßnahmen äußerst erfolgreich sind. Die Raucherquote bei 12- bis 17-Jährigen ist von 28 Prozent im Jahr 2001 auf 7,4 Prozent im Jahr 2016 zurückgegangen. Auch ohne komplettes Werbeverbot.